Das Arbeitsrecht
Ein Großteil der Beschäftigten in Deutschland sind über ihre Rechte nicht wirklich im Bilde. Das Arbeitsrecht gewährt ihnen etwa umfassenden Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen, wie sie speziell im Niedriglohnsektor zum Arbeitsalltag gehören..
Strikte Regeln für eine Kündigung
Das Gesetz hat explizite Erfordernisse an die Form einer rechtssicheren Entlassung gestellt, eine Kündigung muss unbedingt in Schriftform abgefasst und vom Arbeitgeber mit Unterschrift versehen sein. Mündliche ausgesprochene Kündigungen sind in Folge dessen nicht wirksam. Weiternin sollte die Entlassung eine Frist enthalten, deren Länge sich etwa nach der Zeit der Zugehörigkeit zum Betrieb richtet. Allerdings beischweren Delikten, wie etwa Diebstahl am Arbeitsplatz, schwerer Beleidigung oder Nötigung kann der Arbeitgeber eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erwirken, die sofortig in Kraft tritt.
Bei kleineren Übertretungen (wie bspw. persönliche Telefonate, Internetnutzung oder Unpünktlichkeit) sieht das Arbeitsrecht zuallererst das Instrument der Abmahnung vor. Auf diese Weise soll dem Arbeitnehmer die Chance gegeben werden dieses Fehlverhalten unverzüglich abzustellen.
Im Wesentlichen sind fristlose Entlassungen vom Arbeitgeber durch einen wichtigen Grund zu begründen.
Erwartungsgemäß gehen die Meinungen über den Schweregrad einer Fehlleistung nicht selten weit auseinander, und das sogar bei den Gerichten. Dementsprechend ist es ausgesprochen sinnig fragliche Kündigungen mittels einer Kündigungsschutzklage anzufechten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist zu diesem Zweck genau der passende Partner.
Fachanwalt für Medizinrecht
Das Medizinrecht reguliert in Deutschland u. a. die Rechte und Pflichten die aus der Beziehung Doktor und Patient resultieren.
In diesem Kontext geht es um ein extrem kniffliger Rechtsbereich, in dem sich im Regelfall nur Fachanwälte gänzlich auskennen.
Im Medizinrecht geht es des Öfteren um immense Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
Rechtsfälle im Medizinrecht gestalten sich meistens außergewöhnlich mühsig und schleppend. Häufig stehen beachtliche Ansprüche aus Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld im Raum .Und die Haftpflichtversicherungen der Ärzte lassen nichts unversucht um solche Zahlungen zu vermeiden. Das dies zumeist auf dem Rücken der geschädigten Patienten ausgetragen wird ist äußerst fragwürdig, aber leider üblich.
In diesem Verhältnis wird üblicherweise mit harten Bandagen gekämpft. Wenige Ärzte sind bereitwillig ihr mögliches Fehlverhalten einzugestehen , häufig befürchten sie berufliche Einschränkungen und werden zum anderen häufig sogar von ihren Haftpflichtversicherungen geradezu unter Druck gesetzt, kein Schuldanerkenntnis abzugeben.
Die Gesetzgebung setzt die geschädigten Patienten in die Pflicht, einen kausalen Zusammenhang zwischen ärztlichem Behandlungsfehler und der daraus erlittenen Schädigung nachzuweisen.
Was sich in der Realität bedauerlicherweise häufig als sonderlich mühsig gestaltet. Normal kann nur ein Gutachter die Ursächlichkeit nachweisen. Aufgrund der Tatsache der Vielschichtigkeit dieses Rechtsbereichs ist es allen betroffenen Patienten inständig zu raten einen spezialisierten Rechtsanwalt für Medizinrecht zu konsultieren. Man kann sich erst einmal auch erst nur per Rechtsberatung eine Übersicht über die Möglichkeiten verschaffen.