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Recht haben und Recht bekommen

In unserer heutigen Gesellschaft ist es vonnöten, dass von jedem Menschen gewisse Regeln respektiert werden, indem ein Zusammenleben tunlichst problemlos klappen kann. Nur so kann in einer modernen Gesellschaft gewährleistet werden, dass pausenlose Auseinandersetzungen ausbleiben.

Onlinerechtsberatung
Foto-© Visual Concepts – Fotolia.com

Jedes Individuum hat zwar im Grunde sein eigenes individuelles Gerechtigkeitsempfinden, jedoch ist es obligatorisch dass Regeln gefunden werden, die als allgemeingültig gelten und sich nicht lediglich auf das Rechtsempfinden Einzelner fundieren. Hat sich zum Beispiel ein Streit ergeben, muss die Konfliktlösung nicht alleinig einsichtig sein, sondern darf des weiteren auch nicht von vorausgehenden Lösungen in ähnlich gelagerten Fällen differenzieren.

Da jedoch die Gesetze auch wie die Gesellschaftsstruktur einem andauernden Wechsel unterzogen sind, sind einzelne Verordnungen immer vielschichtiger geworden und dabei für die meisten Menschen nur noch schwer begreifbar. Als Ausweg aus diesen vergleichsweise unergründlichen Umständen ist die Hilfe eines Fachmanns jederzeit eine zweckmäßige Möglichkeit. Im Prinzip ist jeder Anwalt auf Grund seines Studiums in der Lage, sich auf schnellstem Wege in jeden Fachbereich hineinzufinden und so rechtliche Unterstützung bieten zu vermögen. Allerdings kann es immer angemessen sein einen Anwalt zu Rate zu ziehen welcher sich auf das geforderte Fachgebiet spezialisiert hat und von Hause aus schon Detailkenntnisse hat. So hat etwa ein Jurist mit einer Spezialisierung auf Medizinrecht oder Internetrecht grundsätzlich in diesem Fachbreich ausgiebige Erfahrungen und Kennisse gesammelt, welche seinen Klienten in ähnlich gelagerten Problemen ohne Zweifel zugute kommen.Man kann sich zwar unter bestimmten Anforderungen vor Gericht auch eigenhändig vertreten. Jedoch diese Handlungsweise ist grundsätzlich alles andere als zu raten. Denn selbst wenn der rechtliche Gegenstand einer Auseinandersetzung offensichtlich zu sein scheint, gibt es dennoch „Verhaltensregeln“, die bei einem gerichtlichen Verfahren unbedingt zu beachten sind. Eine umfassende Rechtsberatung finden Sie indessen bei Ihrem Rechtsanwalt in Siegen. Die Die Anwaltskanzlei Kotz berät Sie vor Ort oder gerne auch Online.

Das Vertragsrecht

In unserer aktuellen Gesellschaftsstruktur werden Tagtäglich unglaublich viele verschiedenartige Verträge abgeschlossen. Einerlei ob im Geschäftsbereich wenn bspw. Unternehmen miteinander fusionieren oder im Privatbereich, wenn es um so etwas schlichtes wie den Einkauf im Supermarkt geht oder wenn gebrauchte Textilien in Online-Auktionshäusern ersteigert werden. Selbst wenn wir es vielmals bei weitem nicht willentlich zur Kenntnis nehmen, so basieren doch sämtliche Rechtsgeschäfte im Prinzip auf einem Vertrag, unabhängig ob mündlich oder schriftlich und einerlei ob beim Einkaufen oder Mieten oder auf Arbeit.
Angesichts der Tatsache unser beheimatetes Vertragsrecht elementar auf der Idee der Privatautonomie basiert, wird ein solcher aktiver Geschäftverkehr zwischen allen erst ausführbar. Demgemäß ist jeder ohne Beschränkung und unabhängig in den Willen bezüglich des Vertragspartners und des Inhaltes . Aber nicht nur die Vertragspartner und Vertragsinhalte sind bei Vertragsschluß im Grunde frei sondern auch die Form des Vertragsabschlusses, vom Handschlag bis zum schriftlich formulierten Vertrag, liegt für sich bei den Vertragspartnern.Jedoch wie es auch in so vielen anderen Gesellschaftsbereichen auch heißt: Keine Regel ohne Ausnahme

Ein grundlegender Baustein im Vertragsrecht ist die Vertragsgestaltung und die Allgemeinen Geschäftsbedingung

Eine vollumfängliche Freiheit im Vertragsrecht kann zum Schutz der gegenseitigen Vertragsparteien oder einzeler Interessengruppen nicht garantiert werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist daher einerseits festgelegt, wie Verträge abgeschlossen werden und desweiteren werden mit den verschiedenen Arten von Verträgen wie bspw. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder auch Dienstleistungsvertrag diverse Wege der Vertragsgestaltung aufgezeigt. Auf Grundlage solcher Verträge können aber nicht alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Also besteht die Möglichkeit von den Vorschriften der einzelnen Arten von Verträgen im Vertragsrecht abzuweichen. Neben individuellen Absprachen sind die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) eine Gestaltungsoption der freien Gestaltung von Verträgen im Vertragsrecht. Solche im heutigen Geschäftsverkehr eingesetzten vorformulierten Verträge werden im allgemeinen Umgang immer aktueller, da gerade der Nutzer der AGB von der Option der Vertragsfreiheit und dessen inhaltlichen Bestimmungen profitiert. Damit diese Freiheiten nicht dafür genutzt werden kann mit übertrieben ungerechten Mitteln seine Vertragspartner zu benachteiligen gibt es hierbei gleichwohl aller Freiheiten äußerst strikte Regeln, die eben solche unseriöse Geschäftspraktiken verhindern sollen. Auf diese Weise müssen die AGB auch einer richterlichen Kontrolle standhalten. Die Individualabreden andererseits erfordern diesen besonderen Schutzes nicht. Nichtsdestotrotz könnte womöglich schon die Unterscheidung der AGB von den Individualabreden Probleme machen.